Die frei erhältliche
Shareware-Version dient ausschließlich zur Begutachtung des
Gebrauchswerts. Sie darf für einen beliebigen Zeitraum kostenlos zu
Testzwecken verwendet werden, enthält aber einige Einschränkungen, die
den Nutzungswert einschränken.
Möchten Sie die Software ohne
Einschränkungen verwenden, so müssen Sie ein Nutzungsrecht erwerben und
werden damit zum lizensierten Anwender.
Durch Erwerb eines
Nutzungsrechts erhält der Endbenutzer einen Schlüssel, der im Programm
eingetragen wird und damit eine lizenzierte Vollversion und das Recht,
die Software sowie alle Updates gemäß diesen Bestimmungen unbefristet
zu nutzen. Eine Verletzung des Vertrages durch den Benutzer führt zum
Erlöschen des Nutzungsrechts.
Eine einzelne Lizenz kann von
einer einzelnen Person auf einem oder mehreren Computern verwendet
werden. Alternativ kann die Software auf eine Schule lizensiert werden
und darf dann von allen Lehrkräften dieser Schule verwendet werden.
4.
KundendatenZur
Abwicklung der Geschäfte zwischen dem Hersteller und den Kunden werden
Bestelldaten erhoben und in einer Kundendatei gespeichert und
verarbeitet. Der Kunde gibt die Einwilligung, dass seine Daten
gespeichert werden. Kundendaten werden vom Hersteller vertraulich
behandelt, es sei denn, dass der Kunde die Verwendung der Unterlagen
gestattet oder sie anderweitig bekannt sind. Der Hersteller
gewährleistet, dass Kundendaten ohne Zustimmung nicht an Dritte
weitergegeben werden.
5.
GewährleistungDie
Software wird „wie sie ist" zur Verfügung gestellt.
Nach dem
heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software
zu erstellen, die in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet.
Gegenstand dieses Vertrages ist deswegen nur eine Software, die im
Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.Der
Hersteller übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software bei
Änderung der Arbeitsumgebung oder externen Systemen jederzeit
funktionsfähig bleibt. Durch die Möglichkeit, die Software vor dem
Erwerb des Nutzungsrechts ausgiebig zu testen, ist die Rückgabe
ausgeschlossen. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und den
richtigen Einsatz der Software, und damit auch für die Folgen, die sich
aus dem Einsatz der Software ergeben, trägt der Lizenznehmer.
6. HaftungDer Hersteller haftet nur für vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftung für
mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7. PreiseAlle Preise sind freibleibend. Alle
Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Herstellers. Der Preisaushang erfolgt durch Veröffentlichung auf den
Seiten www.ze-max.de im Internet. Bestellt der Kunde im Internet,
gelten die Preise damit als dem Kunden bekanntgemacht. Der Kunde nimmt
mit einer Bestellung auch den Kaufpreis als wesentlichen Bestandteil
an. Preisangaben sind, wenn nicht anders angegeben, für Endkunden
Brutto-Preise, also inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. Weitergabe- Nur die
Shareware-Version (ohne eingetragenes Nutzungsrecht) darf weitergegeben
werden. Für die Weitergabe dürfen nur die aus dem Internet
heruntergeladenen Dateien oder die vom Hersteller erhaltenen
Datenträger verwendet werden. Eine Weitergabe von selbst
bearbeiteten Dateien mit Nutzungsrecht
stellt eine Verletzung des Lizenzvertrags dar und wird sowohl straf-
als auch zivilrechtlich verfolgt.
- Veröffentlichungen auf
Datenträgern und im Internet innerhalb von Sharewaresammlungen und
Zeitschriften sind (bis auf Widerruf) gestattet, sofern folgende
Bedingungen eingehalten werden:
- Die Weitergabe ist nur in
vollständiger, unveränderter Form zulässig.
- Für die Software
selbst darf keine Bezahlung verlangt werden.
- Es ist ein
sichtbarer Link zur Hersteller-Homepage http://www.ze-max.de anzugeben.
- Der
Herstellers ist über die Veröffentlichung zu informieren, es sei denn,
er hat die Veröffentlichung selbst veranlasst.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Meldorf.
Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
10.
GültigkeitEs gelten die Vertragsbedingungen und
Preise in der auf der Hersteller-Homepage http://www.ze-max.de
verfügbaren aktuellen Fassung.
11. Sonstiges
Fremde Vertrags- und
Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt.
12. Salvatorische KlauselNebenabreden wurden nicht getroffen.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An
die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll
diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen
der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.